Sozialversicherungs-Fachleute – Prüfungsfragen & Vorbereitung 2027
AHV, IV, BVG, UV, KV und ALV sicher anwenden. 10 Themenbereiche, 1'734 Übungsfragen mit Erklärungen und 148 Theoriekarten.
- Fragen
- 1'734
- Theoriekarten
- 148
- Themen
- 10
- 12 Monate
- CHF 70
Die Prüfung
Berufsprüfung Sozialversicherungs-Fachfrau/-Fachmann mit eidg. Fachausweis
Das Wichtigste aus Prüfungsordnung und Wegleitung. Verbindlich sind immer die aktuellen Unterlagen der Prüfungsträgerschaft.
- Prüfungsträgerschaft
- SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute (Prüfungskommission FEAS-FIAS-SVS)
- Abschluss
- Berufsprüfung (eidg. Fachausweis)
- Zulassung
- Die Zulassungsbedingungen regelt die Prüfungsordnung der Trägerschaft.
- Prüfungsgebühr
- Ca. CHF 100 pro Fachprüfung; Anmeldung zum Brevet CHF 2'500 (2026)
- Durchführung
- Schriftlich im Juli und Oktober, mündlich im Oktober; die Fächer werden einzeln abgelegt
- Prüfungssprachen
- Deutsch, Französisch
Prüfungsteile
| Teil | Form | Dauer |
|---|---|---|
| AHV | schriftlich | 80 Min. |
| IV | schriftlich | – |
| UV | schriftlich | – |
| KV | schriftlich | 80 Min. |
| Berufliche Vorsorge | schriftlich | – |
| Soziale Sicherheit | schriftlich | 60 Min. |
| Soziale Sicherheit | mündlich | 20 Min. |
| ALV und Insolvenzentschädigung | schriftlich | 80 Min. |
| EO, Mutterschaft, Familienzulagen, Militärversicherung | schriftlich | – |
| Recht / Koordination | schriftlich | 40 Min. |
| Ergänzungsleistungen (schriftlich) / Sozialhilfe (mündlich) | mündlich | – |
Themen
Alle Themenbereiche. Mit Anzahl Fragen.
10 Themenbereiche · 1'734 Übungsfragen · 148 Theoriekarten
- 01AHV199 Fragen
- 02IV189 Fragen
- 03UV187 Fragen
- 04KV187 Fragen
- 05BV199 Fragen
- 06Soziale Sicherheit (Grundlagen)90 Fragen
- 07ALV und Insolvenzentschädigung157 Fragen
- 08EO, Mutterschaft, Familienzulagen, Militärversicherung179 Fragen
- 09Recht und Koordination227 Fragen
- 10EL und Sozialhilfe120 Fragen
Beispielfragen
Teste dich mit fünf Fragen.
Wähle eine Antwort im Kopf und öffne dann die Lösung. Die Fragen und Erklärungen sind auf Deutsch.
Frage 1 · Sozialversicherungs-Fachleute · Prüfung
Der Franzose Thomas Girard wohnt in Mulhouse und arbeitet als Angestellter bei einer Basler Druckerei. Nach welchem Anknüpfungspunkt ist er in der schweizerischen AHV versichert?
- Nur wenn er seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt und dort mindestens ein Jahr gemeldet ist
- Wegen seiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz, auch ohne Wohnsitz in der Schweiz
- Nur wenn er Schweizer Bürger ist, da die AHV an die Staatsangehörigkeit anknüpft
- Nur über die französische Sozialversicherung, weil der Wohnsitzstaat immer allein zuständig ist
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: B. Obligatorisch versichert sind Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind (Art. 1a AHVG). Grenzgänger unterstehen deshalb der schweizerischen AHV.
Frage 2 · Sozialversicherungs-Fachleute · Prüfung
Die Gärtnerei Kunz GmbH hat sich trotz Pflicht keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen. Wohin wird sie von der Ausgleichskasse zugewiesen?
- Sie wird der Pensionskasse des Branchenverbands zugewiesen, die verpflichtet ist, jedes Mitgliedsunternehmen aufzunehmen.
- Sie wird der Auffangeinrichtung angeschlossen, die rückwirkend die obligatorische Vorsorge für ihre Arbeitnehmenden sicherstellt.
- Sie wird dem Sicherheitsfonds BVG zugeteilt, der die Vorsorge dann direkt abwickelt und bei Bedarf die Leistungen erbringt.
- Sie bleibt ohne Anschluss, bis ein Arbeitnehmer eine Leistung verlangt; die Ausgleichskasse schreitet erst dann ein.
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: B. Arbeitgeber, die ihrer Anschlusspflicht nicht nachkommen, werden von der Auffangeinrichtung zwangsweise angeschlossen (Art. 60 BVG). Sie führt auch Freizügigkeitskonten.
Frage 3 · Sozialversicherungs-Fachleute · Prüfung
Welches Rechtsmittel steht zur Verfügung, nachdem ein Versicherungsträger einen Einspracheentscheid erlassen hat, der die versicherte Person nicht zufriedenstellt?
- Eine zweite Einsprache bei der gleichen Stelle
- Die Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht
- Die Beschwerde direkt an das Bundesgericht
- Die Aufsichtsanzeige an das Bundesamt für Sozialversicherungen
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: B. Einspracheentscheide können beim kantonalen Versicherungsgericht mit Beschwerde angefochten werden. Danach ist der Weiterzug ans Bundesgericht möglich.
Frage 4 · AHV 21, 13. AHV-Rente
Frau Judith Rüegg, geboren am 10. Januar 1962, erreicht ihr Referenzalter von 64 Jahren und 6 Monaten und bezieht die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne Vorbezug. Wann beginnt ihre Altersrente?
- Am 10. Juli 2026, dem Tag, an dem sie das Referenzalter erreicht
- Am 1. Januar 2027, weil neue Renten jeweils zum Jahresbeginn starten
- Am 1. August 2026, weil das Referenzalter am 10. Juli 2026 erreicht wird und die Rente am ersten Tag des Folgemonats beginnt
- Am 1. Juli 2026, dem Monatsersten des Monats, in dem das Referenzalter erreicht wird
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: C. Mit 64 Jahren und 6 Monaten erreicht der Jahrgang 1962 der Frauen das Referenzalter; die Rente beginnt am Monatsersten nach dem Erreichen.
Frage 5 · Verfahren
Die IV-Stelle hat die Rente von Herrn Beat Imhof mit einer Verfügung abgewiesen. Welches ist der richtige Rechtsweg?
- Beschwerde innert 30 Tagen seit Eröffnung direkt beim kantonalen Versicherungsgericht, ohne vorgängige Einsprache
- Einsprache innert 30 Tagen bei der IV-Stelle und danach Beschwerde ans kantonale Versicherungsgericht gegen den Einspracheentscheid
- Beschwerde innert 30 Tagen beim Bundesamt für Sozialversicherungen als oberster Aufsichtsbehörde der IV
- Beschwerde innert 90 Tagen bei der Ausgleichskasse, die den Entscheid der IV-Stelle überprüft
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: A. Gegen IV-Verfügungen ist direkt die Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht gegeben. Die Frist beträgt 30 Tage ab Eröffnung.
Im Kurs enthalten
Alles, was du zum Üben brauchst.
Theorie in Kapiteln
Theoriekarten zu jedem Themenbereich, mit Fortschrittsanzeige.
Fragen mit Erklärung
Zu jeder Antwort steht, warum sie stimmt oder nicht.
Prüfungssimulation
Gesamtsimulation und Bereichstests unter Zeitdruck.
Fehler wiederholen
Falsch beantwortete Fragen gezielt noch einmal üben.
Fortschritt pro Kategorie
Du siehst, wo du stehst und was noch offen ist.
Website in drei Sprachen
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Unabhängig
FachausweisTrainer ist nicht mit dem SBFI, der Prüfungsträgerschaft oder den Kantonen verbunden. Die Übungsfragen orientieren sich an den öffentlichen Unterlagen zur Prüfung.
FAQ
Häufige Fragen
Wer führt die Prüfung durch?
Zuständig ist: SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute (Prüfungskommission FEAS-FIAS-SVS). Verbindlich sind die Prüfungsordnung, die Wegleitung und die Ausschreibung dieser Stelle.
Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung?
Die Zulassungsbedingungen regelt die Prüfungsordnung der Trägerschaft.
Wie ist die Prüfung aufgebaut?
Prüfungsteile: AHV (schriftlich, 80 Min.); IV (schriftlich); UV (schriftlich); KV (schriftlich, 80 Min.); Berufliche Vorsorge (schriftlich); Soziale Sicherheit (schriftlich, 60 Min.); Soziale Sicherheit (mündlich, 20 Min.); ALV und Insolvenzentschädigung (schriftlich, 80 Min.); EO, Mutterschaft, Familienzulagen, Militärversicherung (schriftlich); Recht / Koordination (schriftlich, 40 Min.); Ergänzungsleistungen (schriftlich) / Sozialhilfe (mündlich) (mündlich).
Was kostet die Prüfung?
Prüfungsgebühr: Ca. CHF 100 pro Fachprüfung; Anmeldung zum Brevet CHF 2'500 (2026). Massgebend ist die aktuelle Ausschreibung.
Was kostet die Vorbereitung bei FachausweisTrainer?
CHF 70 einmalig für 12 Monate Zugang zu allen Übungsfragen, Theoriekarten und Simulationen dieser Prüfung. Kein Abo. Vorher kannst du kostenlos testen.
Sind die Übungsfragen offizielle Prüfungsfragen?
Nein. Es sind eigene Übungsfragen, die sich an den Themenbereichen der Prüfung orientieren. FachausweisTrainer ist unabhängig und garantiert kein Bestehen.