Sozialversicherungs-Fachleute (SVF): 23 kostenlose Übungsfragen

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Die Auswahl stammt aus unseren Ratgebern und aus dem Gratis-Test. Fragen, Antworten und Erklärungen sind auf Deutsch.

Frage 1 · Sozialversicherungs-Fachleute · Prüfung

Der Franzose Thomas Girard wohnt in Mulhouse und arbeitet als Angestellter bei einer Basler Druckerei. Nach welchem Anknüpfungspunkt ist er in der schweizerischen AHV versichert?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Wegen seiner Erwerbstätigkeit in der Schweiz, auch ohne Wohnsitz in der Schweiz

Obligatorisch versichert sind Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind (Art. 1a AHVG). Grenzgänger unterstehen deshalb der schweizerischen AHV.

Hintergrund und Quellen: Sozialversicherungs-Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis: Prüfung, Zulassung, Kosten · Stand: 08.11.2026

Frage 2 · Sozialversicherungs-Fachleute · Prüfung

Die Gärtnerei Kunz GmbH hat sich trotz Pflicht keiner Vorsorgeeinrichtung angeschlossen. Wohin wird sie von der Ausgleichskasse zugewiesen?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Sie wird der Auffangeinrichtung angeschlossen, die rückwirkend die obligatorische Vorsorge für ihre Arbeitnehmenden sicherstellt.

Arbeitgeber, die ihrer Anschlusspflicht nicht nachkommen, werden von der Auffangeinrichtung zwangsweise angeschlossen (Art. 60 BVG). Sie führt auch Freizügigkeitskonten.

Hintergrund und Quellen: Sozialversicherungs-Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis: Prüfung, Zulassung, Kosten · Stand: 08.11.2026

Frage 3 · Sozialversicherungs-Fachleute · Prüfung

Welches Rechtsmittel steht zur Verfügung, nachdem ein Versicherungsträger einen Einspracheentscheid erlassen hat, der die versicherte Person nicht zufriedenstellt?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Die Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht

Einspracheentscheide können beim kantonalen Versicherungsgericht mit Beschwerde angefochten werden. Danach ist der Weiterzug ans Bundesgericht möglich.

Hintergrund und Quellen: Sozialversicherungs-Fachmann/-frau mit eidg. Fachausweis: Prüfung, Zulassung, Kosten · Stand: 08.11.2026

Frage 4 · AHV 21, 13. AHV-Rente

Frau Judith Rüegg, geboren am 10. Januar 1962, erreicht ihr Referenzalter von 64 Jahren und 6 Monaten und bezieht die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt ohne Vorbezug. Wann beginnt ihre Altersrente?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Am 1. August 2026, weil das Referenzalter am 10. Juli 2026 erreicht wird und die Rente am ersten Tag des Folgemonats beginnt

Mit 64 Jahren und 6 Monaten erreicht der Jahrgang 1962 der Frauen das Referenzalter; die Rente beginnt am Monatsersten nach dem Erreichen.

Frage 5 · Verfahren

Die IV-Stelle hat die Rente von Herrn Beat Imhof mit einer Verfügung abgewiesen. Welches ist der richtige Rechtsweg?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Beschwerde innert 30 Tagen seit Eröffnung direkt beim kantonalen Versicherungsgericht, ohne vorgängige Einsprache

Gegen IV-Verfügungen ist direkt die Beschwerde an das kantonale Versicherungsgericht gegeben. Die Frist beträgt 30 Tage ab Eröffnung.

Frage 6 · Integritätsentschädigung

Herr Simon Ammann verunfallt in der Freizeit beim Skifahren und verliert dabei dauernd das Sehvermögen auf einem Auge. Ist er auch bei einem Nichtberufsunfall entschädigungsberechtigt?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Ja, die Integritätsentschädigung steht bei Berufs- und Nichtberufsunfällen zu

Die Leistungen der Unfallversicherung, einschliesslich der Integritätsentschädigung, gelten sowohl bei Berufs- als auch bei Nichtberufsunfällen.

Frage 7 · Prämien, Prämienverbilligung

Lea Frei (52, chronisch krank) und ihr Nachbar Max Imhof (52, gesund) wohnen in derselben Prämienregion und haben beim gleichen Versicherer dasselbe Modell mit derselben Franchise gewählt. Wie unterscheiden sich ihre Prämien in der Grundversicherung?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Die Prämien sind gleich hoch, weil der Versicherer pro Kanton, Region und Altersgruppe eine Einheitsprämie erheben muss und den Gesundheitszustand nicht berücksichtigen darf

Die Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ist eine Kopfprämie, die pro Versicherer, Kanton und Prämienregion einheitlich ist. Der Gesundheitszustand und das Einkommen dürfen nicht berücksichtigt werden; zulässig sind nur Abstufungen für Kinder, junge Erwachsene und Erwachsene.

Frage 8 · Altersguthaben, Leistungen

Thomas Roth bezieht aus IV, Unfallversicherung und Pensionskasse zusammen Renten, die über seinem früheren Einkommen liegen. Die Pensionskasse prüft eine Kürzung. Nach welcher Regel darf sie vorgehen?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Sie darf kürzen, soweit die Summe 90 Prozent des entgangenen Verdienstes übersteigt.

Die Vorsorgeeinrichtung kann Hinterlassenen- und Invalidenleistungen kürzen, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90 Prozent des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen.

Frage 9 · Drei-Säulen-System

Nach welchem Finanzierungsverfahren funktioniert die berufliche Vorsorge im Kern?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Kapitaldeckungsverfahren: Die Beiträge werden auf individuellen Altersguthaben angespart und verzinst.

In der 2. Säule werden Altersguthaben angespart (Kapitaldeckung). Die AHV dagegen finanziert die laufenden Renten aus den laufenden Beiträgen (Umlageverfahren).

Frage 10 · Kurzarbeit, Schlechtwetter

Eine Dachdeckerei hat am Montag und Dienstag wegen Schneefall nicht gearbeitet. Am Mittwoch ruhte die Arbeit, weil ein Lieferant das Material nicht rechtzeitig brachte. Was gilt?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Montag und Dienstag können als Witterungsausfall zählen; der Mittwoch nicht, da er auf Materialmangel beruht

Massgebend ist die Ursache des Ausfalls. Wetterbedingte Tage in einer erfassten Branche können entschädigt werden, Lieferengpässe als Betriebsrisiko dagegen nicht.

Frage 11 · Beiträge, Verfahren

Die Ausgleichskasse stellt fest, dass sie Frau Daniela Egger eine Mutterschaftsentschädigung zu Unrecht doppelt ausbezahlt hat. Innert welcher Fristen kann sie die Rückerstattung verlangen?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Innert eines Jahres seit Kenntnis des Rückforderungsgrunds, spätestens fünf Jahre nach der Auszahlung

Der Rückforderungsanspruch erlischt ein Jahr, nachdem die Kasse davon Kenntnis erhielt, spätestens fünf Jahre nach der Auszahlung (ATSG Art. 25). Bei einer strafbaren Handlung kann eine längere Frist gelten.

Frage 12 · Fristen, Verjährung

Die Ausgleichskasse stellt am 15.02.2026 fest, dass für einen Arbeitnehmer im Jahr 2020 keine Beiträge abgerechnet wurden. Kann sie diese Beiträge noch verfügen?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Nein, die Beiträge für 2020 hätten bis Ende 2025 verfügt werden müssen, danach sind sie nicht mehr einforderbar

Beiträge, die nicht innert fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres durch Verfügung geltend gemacht werden, können nicht mehr eingefordert werden. Für 2020 lief die Frist am 31.12.2025 ab.

Frage 13 · Opferhilfe

Herr Pascal Imhasly wurde Opfer eines Online-Anlagebetrugs und verlor CHF 40'000. Er fragt bei der Beratungsstelle nach Leistungen der Opferhilfe. Wie lautet die Auskunft?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Das OHG greift bei Straftaten gegen die körperliche, psychische oder sexuelle Integrität, ein reiner Vermögensschaden begründet keinen Anspruch.

Das OHG schützt Personen, die durch eine Straftat unmittelbar in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität beeinträchtigt wurden (OHG Art. 1). Reine Vermögensschäden fallen nicht darunter.

Frage 14 · Finanzierung

Bei der Bauer Metallbau AG wird eine Arbeitgeberkontrolle durchgeführt. Was gilt grundsätzlich?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Die Kontrolle erfolgt durch die Ausgleichskasse oder eine Revisionsstelle in regelmässigen Abständen, in der Regel mindestens alle vier Jahre

Die Ausgleichskassen sind verpflichtet, die Arbeitgeber periodisch zu kontrollieren, in der Regel mindestens alle vier Jahre (Art. 68 AHVV; Artikel prüfen).

Frage 15 · Eingliederung vor Rente

Was besagt der Grundsatz «Eingliederung vor Rente»?

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Richtige Antwort: Eine Rente wird erst geprüft, wenn Eingliederungsmassnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern

Die IV setzt auf Eingliederung: Erst wenn Massnahmen nicht möglich sind oder die Erwerbsfähigkeit nicht genügend verbessern, wird über eine Rente entschieden.

Frage 16 · Prämien

Jana Keller bezieht für zwei Monate unbezahlten Urlaub und hat keinen Lohnanspruch. Sie möchte weiterhin gegen Nichtberufsunfälle gedeckt sein. Was gilt?

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Richtige Antwort: Die Deckung läuft 31 Tage nach Ende des Lohnanspruchs aus; danach muss sie eine Abredeversicherung abschliessen und die Prämie selbst bezahlen

Die Versicherung endet am 31. Tag nach dem Ende des Anspruchs auf mindestens den halben Lohn. Für längere Unterbrüche kann eine Abredeversicherung vereinbart werden, deren Prämie die versicherte Person trägt.

Frage 17 · Obligatorium, Versicherte

Welche Aussage zur Aufnahme in die obligatorische Krankenpflegeversicherung trifft zu?

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Richtige Antwort: Der Versicherer muss jede versicherungspflichtige Person aus seinem Tätigkeitsgebiet ohne Vorbehalte aufnehmen

In der Grundversicherung gilt für die Versicherer Aufnahmepflicht. Gesundheitszustand, Alter oder Geschlecht dürfen weder zur Ablehnung noch zu Vorbehalten führen.

Frage 18 · Überobligatorium

Die Kaderperson Doris Egli verdient CHF 1'300'000.00 pro Jahr bei der Pharma Egli AG. Sie fragt, ob die Pensionskasse den gesamten Lohn versichern darf. Wie lautet die Rechtslage?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Der versicherbare Lohn ist gesetzlich auf ein Mehrfaches der oberen Limite begrenzt; Einkommen darüber darf nicht versichert werden.

Einkommensanteile, die das Zehnfache der oberen Limite übersteigen, dürfen nach geltendem Recht nicht mehr in der beruflichen Vorsorge versichert werden.

Frage 19 · Prinzipien und Finanzierung

Im Gemeinderat von Thun wird diskutiert, woher die AHV neben den Lohnbeiträgen ihre Mittel erhält. Welche Quellen gehören dazu?

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Richtige Antwort: Beiträge des Bundes sowie Einnahmen aus der Mehrwertsteuer und weitere Erträge des Ausgleichsfonds.

Die AHV finanziert sich überwiegend durch Lohnbeiträge. Zusätzlich fliessen Bundesbeiträge und Mehrwertsteuermittel ein, und der Ausgleichsfonds erzielt Erträge.

Frage 20 · Taggeld, Rahmenfrist

Eine 40-jährige Polymechanikerin ohne Unterhaltspflichten weist 14 Monate Beitragszeit nach, ihr Kollege (46) 20 Monate. Wie viele Taggelder haben sie innerhalb der Rahmenfrist höchstens?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Sie 260 Taggelder, er 400 Taggelder, weil die Höchstzahl mit der Länge der Beitragszeit steigt

Bei 12 bis unter 18 Monaten Beitragszeit gibt es 260 Taggelder, ab 18 Monaten 400. Die höhere Zahl von 520 ist älteren Versicherten mit sehr langer Beitragszeit vorbehalten.

Frage 21 · Beiträge, Verfahren

Die Schreinerei Zimmer GmbH erhält am 15. April eine Verfügung der Ausgleichskasse zu den EO-Beiträgen und ist nicht einverstanden. Welcher Rechtsbehelf steht zuerst zur Verfügung?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Die Einsprache bei der Ausgleichskasse innerhalb von 30 Tagen seit Eröffnung der Verfügung

Gegen Verfügungen der Ausgleichskasse kann innerhalb von 30 Tagen Einsprache erhoben werden (ATSG Art. 52, 60). Erst gegen den Einspracheentscheid kann Beschwerde beim kantonalen Versicherungsgericht geführt werden.

Frage 22 · Verwaltungsrecht, Datenschutz

Die IV-Stelle erlässt gegenüber Frau Lea Imhof eine belastende Verfügung, ohne ihr vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das kantonale Versicherungsgericht stellt die Verletzung des rechtlichen Gehörs fest, prüft aber den Fall mit voller Kognition. Wie ist vorzugehen?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Die Verletzung kann im Beschwerdeverfahren geheilt werden, sofern sie nicht besonders schwer wiegt und die Betroffene sich vor dem Gericht umfassend äussern konnte

Der Anspruch auf rechtliches Gehör (BV Art. 29 Abs. 2, ATSG Art. 42) ist formeller Natur. Eine nicht besonders schwere Verletzung kann nach der Rechtsprechung geheilt werden, wenn die Rechtsmittelinstanz die gleiche Kognition hat und die Person sich äussern kann.

Frage 23 · Opferhilfe

Herr Lüthi wurde in Luzern bei einem Raubüberfall verletzt; der Täter ist unbekannt. Hat er Anspruch auf Beratung durch eine Opferberatungsstelle?

Eine Antwort ist richtig.

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Richtige Antwort: Ja, der Anspruch auf Opferhilfe besteht unabhängig davon, ob der Täter ermittelt wurde.

Opfer ist, wer durch eine Straftat in seiner körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde. Der Anspruch besteht unabhängig von der Ermittlung des Täters.

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