FaBe EFZ · Autonomie und Partizipation · Stand
Betreute Personen sollen so viel wie möglich selbst entscheiden und tun. Der Handlungskompetenzbereich C nennt dies Autonomie und Partizipation ermöglichen. Er ist ein Dauerthema in Fallaufgaben und im Fachgespräch.

Was Partizipation und Autonomie bedeuten
Autonomie ist die Fähigkeit, das eigene Leben selbst zu gestalten. Partizipation ist die Teilhabe an Entscheidungen und am Leben in der Gruppe oder Institution. Deine Aufgabe ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, in denen die Person mitentscheiden und mithandeln kann.
Ressourcenorientierung
Du fragst zuerst, was jemand kann, und nicht, was fehlt. Aus Fähigkeiten und Interessen entstehen Angebote. Dazu gehört der Einbezug in hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie Tischdecken oder Abtrocknen: Er fördert Selbständigkeit, Alltagskompetenz und das Gefühl, einen sinnvollen Beitrag zu leisten. Er ist keine Sparmassnahme und kein Weg, dir Arbeit abzunehmen.
Stufen der Mitbestimmung
| Stufe | Beschreibung | Beispiel |
|---|---|---|
| Information | Die Person wird informiert | Du erklärst den Tagesplan |
| Mitsprache | Die Person darf Meinung äussern | Sie wählt zwischen zwei Menüs |
| Mitentscheidung | Die Person entscheidet gemeinsam mit | Gemeinsame Planung des Wochenendes |
| Selbstbestimmung | Die Person entscheidet selbst | Sie wählt Kleidung und Tagesablauf |
Methoden im Alltag
- Wahlmöglichkeiten anbieten, kleine und grosse.
- Bewohnerrat, Kinderrat oder Gruppengespräche durchführen.
- Individuelle Ziele zusammen mit der Person festlegen und überprüfen.
- Hilfsmittel einsetzen: Bilder, leichte Sprache, Gebärden, Piktogramme.
- Rituale und Routinen mitgestalten lassen.
Rechtliche Grundlagen in Kürze
Die Bundesverfassung schützt die Menschenwürde und die persönliche Freiheit (Art. 7 und 10 BV). Die UN-Kinderrechtskonvention garantiert Kindern das Recht auf Beteiligung. Im Erwachsenenschutzrecht (Art. 360 ff. ZGB, SR 210) stehen Selbstbestimmung und Mass der Massnahme im Zentrum. Ein Vorsorgeauftrag oder eine Patientenverfügung halten fest, was eine Person für den Fall ihrer Urteilsunfähigkeit will. Details zur Umsetzung regeln Kanton und Institution.
Bewegungseinschränkende Massnahmen und Zwang sind besonders streng geregelt. Im Alltag gilt: Nur nach Weisung, dokumentiert, im Team besprochen und als letztes Mittel.
Dilemma: Sicherheit und Selbstbestimmung
Im Alltag kollidiert Selbstbestimmung manchmal mit Schutz. Eine Bewohnerin möchte ohne Begleitung spazieren, ist aber sturzgefährdet. Professionell ist, das Risiko zu besprechen, Alternativen zu suchen, gemeinsam zu entscheiden und die Absprache zu dokumentieren. Nicht professionell sind pauschale Verbote ohne Gespräch.
Dokumentation und Zusammenarbeit
Wünsche, Ziele und Absprachen hältst du in der Dokumentation fest. Du informierst das Team und besprichst mit Angehörigen und gesetzlichen Vertretungen, was zum Auftrag gehört. Grundlagen: Nähe, Distanz und Schweigepflicht.
Typische Fehler
Weiterführend: Hauptratgeber FaBe und Lernplan und typische Fehler.
- Aufgaben aus Zeitdruck selbst erledigen, statt die Person einzubeziehen.
- Wünsche nicht dokumentieren oder nicht im Team weitergeben.
- Selbstbestimmung als Verzicht auf Begleitung verstehen.
Beispiele aus den Fachrichtungen
| Bereich | Situation | Handeln |
|---|---|---|
| Kinder | Kinder wählen das Spiel am Nachmittag | Auswahl anbieten, Abstimmung moderieren, Regeln erklären |
| Menschen mit Beeinträchtigung | Person möchte allein einkaufen gehen | Training planen, Sicherheit klären, Schritt für Schritt Selbständigkeit aufbauen |
| Menschen im Alter | Bewohnerin möchte ihr Zimmer selbst gestalten | Wünsche aufnehmen, Möglichkeiten klären, Umsetzung unterstützen |
Gesprächsführung für Entscheidungen
Selbstbestimmung braucht Informationen in verständlicher Form. Erkläre Optionen mit einfachen Worten, nenne Vor- und Nachteile, gib Zeit zum Überlegen und frage nach. Bei eingeschränkter Urteilsfähigkeit beziehst du, soweit möglich, trotzdem die Person selbst ein und arbeitest mit gesetzlichen Vertretungen und Beistandspersonen zusammen. Das Erwachsenenschutzrecht verlangt, dass Massnahmen die Selbstbestimmung so weit wie möglich erhalten und fördern.
Empowerment und Lebensqualität
Empowerment bedeutet, Menschen zu stärken, damit sie ihre Anliegen selbst vertreten. Das Konzept der Lebensqualität schaut auf Gesundheit, Beziehungen, Selbstbestimmung, Teilhabe und Wohlbefinden. Im Bildungsplan finden sich diese Gedanken im Bereich F, im Bereich C stehen die Grundlagen. Frag dich bei jeder Tätigkeit: Wird die Person gestärkt oder entmündigt?
Fragen zur Selbstkontrolle im Alltag
Diese Fragen kannst du in Prüfungsaufgaben und im Fachgespräch als Raster verwenden.
- Habe ich die Person nach ihrer Meinung gefragt, bevor ich entschieden habe?
- Habe ich Wahlmöglichkeiten angeboten, die für sie verständlich sind?
- Habe ich ihr Zeit gelassen, selbst zu handeln?
- Habe ich Wünsche und Entscheide dokumentiert und im Team weitergegeben?
- Habe ich Einschränkungen begründet und nur so weit wie nötig gesetzt?
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Warum werden betreute Personen in Hausarbeit einbezogen?
Es fördert Selbständigkeit, Alltagskompetenz und Teilhabe. Es dient nicht der Kostenersparnis.
Was ist Ressourcenorientierung?
Der Blick auf Fähigkeiten und Interessen einer Person statt auf ihre Defizite.
Was gilt, wenn jemand sich selbst gefährdet?
Du besprichst Risiken, suchst Alternativen, dokumentierst und beziehst das Team ein. Eingriffe folgen den Regeln der Institution.
Wo steht das Recht auf Selbstbestimmung?
Unter anderem in der Bundesverfassung, im Erwachsenenschutzrecht des ZGB und in der UN-Kinderrechtskonvention.
Quellen und weiterführende Links
- SAVOIRSOCIAL (Organisation der Arbeitswelt Soziales)
- SAVOIRSOCIAL: Qualifikationsverfahren FaBe (Ausführungsbestimmungen)
- SBFI Berufsverzeichnis: Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ (ab Lehrbeginn 2021)
- Fedlex: Bildungsverordnung FaBe EFZ (SR 412.101.220.14)
- Berufsberatung.ch: Fachfrau/Fachmann Betreuung EFZ
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