HR-Fachleute · Prüfung · Stand
Die Berufsprüfung HR-Fachfrau oder HR-Fachmann ist der zweite Schritt nach dem Zertifikat HR-Assistent/in. Sie wird von HRSE durchgeführt und ist eine eidgenössische Prüfung. Dieser Ratgeber zeigt dir Zulassung, Aufbau, Bewertung, Kosten und wie du dich neben dem Beruf vorbereitest.
Was ist die Berufsprüfung HR-Fachleute?
Der Titel lautet HR-Fachfrau oder HR-Fachmann mit eidgenössischem Fachausweis. Frühere Bezeichnungen wie Personalfachfrau oder Personalfachmann bezeichnen dieselbe Qualifikation. Die Prüfung gehört zur höheren Berufsbildung. Die Trägerschaft heisst HRSE Human Resources Swiss Exams mit Sitz in Zürich.
Du wählst bei der Anmeldung eine von drei Fachrichtungen: A Betriebliches Human Resource Management, B Öffentliche Personalvermittlung und -beratung oder C Private Personalvermittlung und -verleih. Unser Kurs deckt die Fachrichtung A ab. Sie ist der Weg für HR-Fachleute in Unternehmen und Verwaltungen und umfasst den ganzen Mitarbeiterzyklus von der Gewinnung bis zur Trennung.
Die Prüfung ist auf die Praxis ausgerichtet. Du sollst nicht nur Gesetze und Begriffe kennen, sondern HR-Situationen beurteilen, Vorgesetzte beraten, Lösungen begründen und mit Menschen sprechen können. Darum nimmt der mündliche Teil so viel Raum ein.
Zulassung
Für alle Fachrichtungen gilt gemäss HRSE:
- Ein EFZ, eine gymnasiale Matura, eine Fachmaturität, ein Fachmittelschulausweis oder ein gleichwertiger Abschluss
- Die bestandene Zertifikatsprüfung HR-Assistent/in HRSE
- Vier Jahre Berufspraxis, in der Fachrichtung A davon mindestens zwei Jahre HR-Praxis
Teilzeitarbeit wird anteilig angerechnet. 48 Monate zu 50 Prozent zählen als 24 Monate Vollzeit. Abschluss und Praxis müssen bis zum Prüfungstermin nachgewiesen sein. Über die Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse entscheidet das SBFI. Ohne passenden Abschluss kannst du ein Zulassungsgesuch an die Prüfungskommission richten. HRSE bietet gegen eine kleine Gebühr eine Vorabklärung an.
Aufbau der Prüfung
Die Prüfung besteht aus drei Prüfungsteilen und fünf Positionen. Insgesamt dauert sie 540 Minuten, davon sind 190 Minuten mündlich.
| Teil | Position | Form | Dauer |
|---|---|---|---|
| 1 | Generalistenwissen Human Resources | schriftlich | 180 Min. |
| 2.1 | Integrierte Fallstudie | schriftlich | 210 Min. |
| 2.2 | Präsentation und Fachgespräch | mündlich | 80 Min. inkl. Vorbereitung |
| 3.1 | Mini-Cases | mündlich | 30 Min. |
| 3.2 | Reflexion einer Gesprächssituation | mündlich | 40 Min. inkl. Vorbereitung |
Bewertung
Es gelten Noten von 1 bis 6, wobei 4 genügend ist. Nach Prüfungsordnung und Wegleitung zählen die drei Prüfungsteile gleich (Gewicht je 1), und innerhalb von Teil 2 und Teil 3 zählen beide Positionen gleich. Teil 1 zählt damit einen Drittel, jede der vier übrigen Positionen einen Sechstel. Du bestehst nach Ziff. 6.41 der Prüfungsordnung, wenn:
- die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt,
- die Note des Prüfungsteils 1 mindestens 4.0 beträgt und
- höchstens zwei der fünf Positionsnoten unter 4.0 liegen.
Beispiel: Teil 1 = 4.5, Position 2.1 = 4.0, Position 2.2 = 5.0, Position 3.1 = 4.0, Position 3.2 = 3.5. Gerechnet: 4.5 × 1/3 + (4.0 + 5.0 + 4.0 + 3.5) × 1/6 = 1.50 + 2.75 = 4.25. Nur eine Position liegt unter 4.0, Teil 1 ist genügend: bestanden. Die Rundungsregel für die Positionsnoten findest du in der Wegleitung. Mehr zum Notensystem: Schweizer Notensystem.
Themen und Fragen im Trainer
Der Trainer enthält 1'300 Fragen zu 12 Themengebieten. Das Generalistenwissen deckt die Basis ab, die Vertiefung A betrifft die Fallstudie und die mündlichen Teile. Jede Frage hat eine Erklärung, die du mit dem Gesetzesartikel vergleichen kannst.
- HR-Management-Wissen: Stellenbeschreibung, Rekrutierung, Arbeitszeugnis (110 Fragen)
- Arbeitsrecht und Sozialpartnerschaft: OR, ArG, GlG, DSG, AIG (150)
- Sozialversicherungen: AHV/IV, ALV, BVG, UVG, EO, Familienzulagen (140)
- Bildungssystem, Arbeitsmarkt und Volkswirtschaft (90)
- Betriebswirtschaft und HR-Kennzahlen (90)
- Kommunikation, Beratung und Konfliktmanagement (110)
- Information, Datenschutz und Netzwerkpflege (70)
- Personalgewinnung und Trennung (150)
- Beratung von Mitarbeitenden und Vorgesetzten (120)
- Beurteilung, Personalentwicklung und Honorierung (150)
- Prozess-, Projekt- und HR-Systemmanagement (70)
- Integrierte Fälle und Fachgespräch-Training (50)
Termine und Gebühren
Die Prüfung findet einmal pro Jahr statt. Im Prüfungsjahr 2026 lief die Anmeldung vom 2. Februar bis 22. März. Die schriftlichen Prüfungen waren am 10. und 11. September in Winterthur, die mündlichen vom 16. bis 23. Oktober in Fribourg. Die Prüfungsgebühr betrug CHF 1'500, die freiwillige Vorabklärung der Zulassung CHF 70.
Die Daten für 2027 haben wir nicht bestätigt. Du findest sie auf der Seite von HRSE. Plane die Anmeldung im Frühling ein und lege deine Nachweise für Abschluss, HR-Assistent/in-Zertifikat und Berufspraxis frühzeitig bereit.
Bundesbeiträge
Weil der Fachausweis eine eidgenössische Prüfung ist, kannst du Bundesbeiträge an deinen Vorbereitungskurs beantragen. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren, bei einer Berufsprüfung höchstens CHF 9'500. Du erhältst den Beitrag nach der Prüfung, auch wenn du sie nicht bestehst. Bedingung ist ein steuerrechtlicher Wohnsitz in der Schweiz im Zeitpunkt, in dem dir die Prüfungsverfügung eröffnet wird. Lies dazu Bundesbeiträge für Vorbereitungskurse.
Lernplan neben dem Beruf
Die meisten Kursanbieter verteilen die Vorbereitung auf rund ein Jahr, mit wöchentlichen Kurstagen oder -abenden. Für das Selbststudium mit dem Trainer sind 12 Wochen vor der schriftlichen Prüfung realistisch, wenn du das Grundwissen schon hast. Ein Muster: zuerst Arbeitsrecht und Sozialversicherungen, dann Kennzahlen und HR-Prozesse, am Ende Fallstudie und mündliche Übungen. Details findest du im Ratgeber Lernplan und typische Fehler.
Weitere Ratgeber zur Prüfung
Wichtig zu wissen
Aufbau, Termine, Gebühren und Zulassung legt die Prüfungsträgerschaft fest und kann sie ändern. Massgebend sind die aktuelle Prüfungsordnung und Wegleitung. Dieser Ratgeber ist ein unabhängiges Lernangebot und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Selbsttest
Beantworte die Fragen im Kopf und öffne dann die Lösung.
Aufgabe 1
Welche ordentliche Kündigungsfrist gilt gemäss Art. 335c OR ab dem zweiten bis zum neunten Dienstjahr, wenn Vertrag oder GAV nichts anderes regeln?
- Ein Monat
- Sechs Wochen
- Zwei Monate
- Drei Monate
Lösung anzeigen
Richtig: C. Art. 335c OR staffelt: ein Monat im ersten, zwei Monate vom zweiten bis neunten, drei Monate ab dem zehnten Dienstjahr, auf Monatsende.
Aufgabe 2
Wie lange dauert der zeitliche Kündigungsschutz (Sperrfrist) nach Art. 336c OR bei unverschuldeter Krankheit im ersten Dienstjahr?
- 90 Tage
- 30 Tage
- 180 Tage
- Es besteht in dieser Zeit kein Kündigungsschutz
Lösung anzeigen
Richtig: B. 30 Tage im ersten, 90 Tage vom zweiten bis fünften und 180 Tage ab dem sechsten Dienstjahr.
Aufgabe 3
Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit, wenn der Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht?
- Ein Monat
- Sieben Tage
- Drei Tage
- Keine Frist, die Kündigung ist jederzeit sofort wirksam
Lösung anzeigen
Richtig: B. Nach Art. 335b OR gilt eine Frist von sieben Tagen. Die Probezeit dauert ohne Abrede einen Monat.
Beispielfragen aus dem Gratis-Test
Wähle eine Antwort im Kopf und öffne dann die Lösung.
Frage 1
Welche Massnahme unterstützt eine möglichst objektive Vorselektion von Bewerbungsunterlagen?
- Der Einsatz eines strukturierten Bewertungsrasters anhand des Anforderungsprofils
- Die Entscheidung ausschliesslich nach dem Bauchgefühl der zuständigen Person
- Die Auswahl allein nach dem Erscheinungsbild des Bewerbungsfotos
- Der Verzicht auf jede Dokumentation der Beurteilung
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: A. Ein strukturiertes Bewertungsraster, das die Kriterien des Anforderungsprofils abbildet, macht die Vorselektion nachvollziehbarer und reduziert den Einfluss subjektiver Eindrücke. Eine saubere Dokumentation erleichtert zudem spätere Rückfragen oder Rückmeldungen.
Frage 2
Welches Recht steht einem Arbeitnehmer nach Art. 333 Abs. 2 OR beim Betriebsübergang zu?
- Das Recht auf einen automatischen Lohnaufschlag
- Das Recht, dem Übergang des Arbeitsverhältnisses zu widersprechen
- Das Recht, den neuen Inhaber zu wählen
- Das Recht auf eine sofortige Beförderung
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: B. Art. 333 Abs. 2 OR gibt dem Arbeitnehmer das Recht, dem Übergang des Arbeitsverhältnisses zu widersprechen.
Frage 3
Wie werden UVG-Prämien grundsätzlich bemessen?
- Als fixer Frankenbetrag pro Kopf, unabhängig vom Lohn
- Einheitlich für alle Betriebe, unabhängig von Branche und Risiko
- Ausschliesslich nach dem Alter der versicherten Person
- In Promille des versicherten Verdienstes, wobei die BU-Prämie zusätzlich von Betriebsart und Unfallrisiko abhängt
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: D. Die Versicherer legen die Prämien in Promille des versicherten Verdienstes fest; bei der Berufsunfallprämie spielt zusätzlich die Risikoklasse der Branche eine Rolle.
Frage 4
Was kennzeichnet einen Abschluss einer Höheren Fachschule (HF)?
- Er entspricht automatisch einem universitären Masterabschluss.
- Er wird ausschliesslich an Universitäten verliehen.
- Er setzt zwingend eine vorherige Berufsprüfung voraus.
- Er wird nach einem mehrjährigen, praxisorientierten Vollzeit- oder berufsbegleitenden Bildungsgang mit dem Titel «dipl. ... HF» erworben.
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: D. Höhere Fachschulen bieten mehrjährige, praxisorientierte Bildungsgänge an, die mit dem Titel «dipl. ... HF» abschliessen.
Frage 5
Welchen Nutzen hat die Messung der Time-to-hire für den Betrieb?
- Sie ersetzt die Notwendigkeit, Bewerbungsunterlagen zu prüfen.
- Sie zeigt ausschliesslich die Zufriedenheit der neu eingestellten Person mit dem Betrieb.
- Sie zeigt die Effizienz des Rekrutierungsprozesses und hilft, Engpässe im Auswahlverfahren zu erkennen.
- Sie zeigt die Höhe der Lohnkosten der neu besetzten Stelle.
Lösung und Erklärung anzeigen
Richtig: C. Eine gemessene Time-to-hire erlaubt es, Engpässe im eigenen Rekrutierungsprozess zu erkennen, etwa lange Reaktionszeiten bei der Vorselektion, und den Prozess gezielt zu beschleunigen.
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Häufige Fragen
Muss ich zuerst HR-Assistent/in bestehen?
Ja. Die bestandene Zertifikatsprüfung HR-Assistent/in HRSE gehört zu den Zulassungsbedingungen aller drei Fachrichtungen.
Wie viele Fachrichtungen kann ich pro Jahr ablegen?
Eine. Nach HRSE kannst du pro Prüfungsjahr nur eine Fachrichtung wählen.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr betrug im Jahr 2026 CHF 1'500. Die Gebühren für 2027 prüfst du bei HRSE.
Gibt es einen Teil, den ich getrennt bestehen muss?
Ja. Der Prüfungsteil 1 Generalistenwissen muss mit mindestens 4.0 bewertet sein, ausserdem dürfen höchstens zwei Positionen unter 4.0 liegen.
Ist die Prüfung mit Bundesbeiträgen unterstützt?
Für Vorbereitungskurse auf die eidgenössische Prüfung ja, bis 50 Prozent und maximal CHF 9'500.
Quellen und weiterführende Links
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